1. Allgemeines
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Bruag Design Factory AG, Weinfelderstrasse 84, CH-8580 Amriswil (nachstehend „BRUAG“) erbringt ihre Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn die Kundschaft auf solche verweist, es sei denn BRUAG stimmt deren Anwendbarkeit ausdrücklich schriftlich zu.
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Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten inkludierend und ausschliesslich für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Webshop «www.shop.bruag.ch» abgeschlossen werden (nachfolgend "Webshop" genannt). Der Webshop wird durch die Bruag Design Factory AG betrieben. Für das Projektgeschäft mit massgefertigen Lösungen finden andere AGBs Anwendung.
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Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für künftige Aufträge durch die Kundschaft.
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BRUAG nimmt Bestellungen freibleibend entgegen. Der Vertrag mit der Kundschaft kommt erst mit dem Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung von BRUAG zustande.
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Die BRUAG behält sich das Recht vor, diese vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Gültigkeit hat die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB auf dem Webshop, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
2. Lieferungen und Leistungen
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Der Inhalt der von BRUAG zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist in der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt. Technisch bedingte Konstruktionsänderungen, die den bestimmungsgemässen Gebrauch der von BRUAG hergestellten und an die Kundschaft gelieferten Waren („Vertragswaren“) nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
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Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.
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Die Angaben zu Produkten und Preisen im Webshop sind als Angebot zu verstehen. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
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Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von BRUAG zustande, sobald die Kundschaft im Webshop ihre Bestellung aufgibt.
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Die Kundschaft einer Online-Bestellung wird mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse über deren Eingang informiert. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Webshop eingetroffen und somit der Vertrag mit BRUAG unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
3. Produkt
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Angaben zu Waren und oder Dienstleistungen auf dem Webshop, in Prospekten, Katalogen und vergleichbaren Unterlagen dienen der Illustration und sind nicht verbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.
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Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie durch BRUAG in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert werden.
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Soweit die bestellten Waren farbig ausgeführt sind, beruht die farbige Ausgestaltung auf den Angaben der Kundschaft. Der Kundschaft ist bekannt, dass es insbesondere in Abhängigkeit vom Untergrund und der Stärke des aufgetragenen Farbmaterials zu Abweichungen des Farbeindrucks bei der ausgelieferten Ware von demjenigen auf den Farb-Musterfächern kommen kann und eine Vergleichbarkeit über andere Materialine hinweg nicht möglich ist. Zwischen verschiedenen Produkten und/oder Lieferungen kann es zu Farbunterschieden kommen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Eine Nachbesserungs-, Austausch- oder Schadenersatzverpflichtung für BRUAG besteht in diesen Fällen nicht.
4. Preise
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Als Gegenleistung für die von BRUAG vertragsgemäss erbrachten Leistungen und/oder gelieferten Vertragswaren zahlt die Kundschaft an die BRUAG den in der Auftragsbestätigung festgelegten Kaufpreis. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, gelten die Preise inkl. MwSt. bzw. Umsatzsteuer und Lieferkosten (beides separat aufgeführt).
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Die BRUAG behält sich vor Preise zu ändern.
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Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Festpreise. Für den Fall, dass zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung Änderungen mit Auswirkungen auf den Vertrag mit der Kundschaft, insbesondere wegen Materialpreissteigerungen eintreten, behält sich BRUAG die Anpassung der Preise vor. Hierbei wird die Kundschaft vorgängig informiert. Die Kundschaft erhält in solchen Fällen die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Zuschläge für Express-Sendungen werden separat verrechnet.
5. Liefertermine
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BRUAG legt grossen Wert darauf, Lieferzeiten und Lagerbestände im Webshop aktuell und korrekt anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Haftungsansprüche für Schäden aus verspäteter Lieferung werden vollständig abgelehnt.
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Die Lieferfrist beginnt ab Eingang der vollständigen Zahlung.
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Der informativ in der Auftragsbestätigung genannte unverbindliche Liefertermin verlängert sich angemessen, wenn die Lieferverzögerung durch nicht von BRUAG zu vertretende Umstände bedingt ist, die BRUAG trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann.
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Bei einem Lieferverzug steht es der Kundschaft zu, ab dem 60. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin (ausser bei Spezialbestellungen) vom Vertrag zurückzutreten. Vorauszahlungen werden in solchen Fällen vollumfänglich zurückerstattet.
6. Lieferung, Transport und Verpackung
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BRUAG verpflichtet sich, die Vertragswaren zum einvernehmlich vereinbarten Zeitpunkt in transportgerechter Verpackung verladebereit zur vertragsgemässen Abholung durch den Spediteur zur Verfügung zu stellen. Eine Haftung für Verspätungen oder Fehler durch Dritte (z.B. Spediteur) wird abgelehnt.
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Mehrkosten durch falsche Angabe von Lieferort, Zugänglichkeit und Ablademöglichkeiten werden weiterverrechnet.
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Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz, Liechtenstein oder Deutschland und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.
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Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann BRUAG den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten, Mehrkosten und Wertverluste in Rechnung stellen.
7. Prüfung und Abnahme
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Die Kundschaft hat unverzüglich bei Anlieferung die Waren auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und eine optische Kontrolle der gelieferten Waren (Sichtprüfung) auf Beschädigungen der Verpackung und/oder der gelieferten Waren selbst, vorzunehmen.
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Etwaige Beschädigungen sind dem Spediteur und BRUAG unverzüglich zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken.
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Eine Meldung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Ein beschädigtes und gerügtes Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden. Es muss wie erhalten in der Originalverpackung aufbewahrt werden und den Instruktionen für Rücksendungen durch das BRUAG-Team ist zu folgen.
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Die von der BRUAG gelieferten Produkte kommen aus industrieller Herstellung mittels Laserzuschnitt. Leichte Kerbungen durch den Lasereinstich, sowie weniger lackierte Stellen innerhalb von Ausschnitten sind im Rahmen der angewendeten Produktionsverfahren nicht immer zu vermeiden und stellen somit keinen Mangel nach Art. 197 OR dar.
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Unterlässt die Kundschaft die fristgemässe Durchführung der Abnahmeprüfung, so gelten die Lieferungen und Leistungen unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel als genehmigt (Art. 370 OR).
8. Haftung/ Gewährleistung
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Die BRUAG übernimmt für gelieferte Ware die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit während 12 Monaten ab Liefer- oder Abholdatum. Diese Frist läuft ungeachtet allfälliger Garantieleistungen weiter. Die BRUAG kann die Garantieleistung wahlweise durch
- teilweisen oder vollständigen Ersatz mit gleicher oder gleichwertiger Ware
- Nachlieferung fehlender Teile
- Reparatur der Vertragsware
- Gutschrift
- Minderung des Kaufpreises
erbringen. Voraussetzung für jegliche Art von Ansprüchen ist in jedem Fall, dass die Kundschaft seiner Prüfungs- und Abnahmepflicht nach Ziff.7 dieser Vereinbarung nachgekommen ist.
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Die Haftung von BRUAG ist auf die Vertragswaren beschränkt. BRUAG übernimmt keinerlei Haftung für Mangelfolgeschäden. Zudem schliesst die BRUAG jegliche Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, indirekter und mittelbarer Schäden und Folgeschäden, entgangenem Gewinn, nicht realisierter Einsparungen, Schäden aus Lieferverzug sowie jeglicher Handlungen oder Unterlassung der Hilfspersonen der BRUAG ab.
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Eine Vertragsstrafe für die nicht-vertragsgemässe Lieferung von Vertragswaren und/oder eine erfolglos gebliebene Nachbesserung oder Nachlieferung ist nicht vereinbart.
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BRUAG gewährleistet, dass die Vertragswaren unter Verwendung ordnungsgemässer Werkstoffe hergestellt werden und die vertraglichen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt ausführt werden. Weiter, dass die Vertragswaren frei sind von Rechtsmängeln. Weitergehende Gewährleistungen, insbesondere für die Einsetzbarkeit oder Verwendbarkeit der Vertragswaren durch die Kundschaft werden durch BRUAG ausdrücklich nicht übernommen.
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Ansprüche der Kundschaft wegen Sach- oder Rechtsmängel der Vertragswaren verjähren nach Ablauf der gesetzlich geregelten Mindestfristen, auch im Falle der absichtlichen Täuschung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der Vertragswaren an die Kundschaft, unabhängig davon, wann die Waren tatsächlich verarbeitet und/oder montiert werden. Sofern im Einzelfall in der Auftragsbestätigung Gewährleistungsfristen durch BRUAG zugesichert werden, welche über die gesetzlichen Mindestregelungen hinausgehen, finden diese ergänzend Anwendung.
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Von der Gewährleistung und Haftung von BRUAG ausgeschlossen sind in jedem Fall Schäden, deren Ursache nicht in den Vertragswaren selbst liegt (z.B. fehlerhafte Materialien oder fehlerhafter Konstruktion der Vertragswaren), wie beispielsweise Schäden in Folge von Abnützung (z.B. wegen Bewitterung) der Vertragswaren, nicht fachgerechter Lagerung, Einstellung, Montage und/oder Zusammenbau der gelieferten Vertragswaren, mangelhafter Wartung, unsachgemässe Nutzung, Nichtbeachtung der Bedienungs- bzw. Pflegeanleitung oder von Betriebsvorschriften und in vergleichbaren Fällen. Von der Gewährleistung und Haftung von BRUAG sind weiter Schäden an den Vertragswaren ausgeschlossen, welche auf mechanische Beanspruchungen beruhen, die über das vorhersehbare Normalmass hinausgehen.
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Die Kundschaft hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die über Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung oder Minderung der Vertragswaren selbst hinausgehen. Insbesondere hat die Kundschaft keine Ansprüche im Zusammenhang mit Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Produktehaftpflichtgesetzes (vgl. Ziff. 14) bleiben unberührt.
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Keine der Parteien haftet für eine verzögerte Erfüllung oder die Nichterfüllung ihrer vertragsgemässen Verpflichtungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung das Ergebnis eines Ereignisses höherer Gewalt ist. Höhere Gewalt bedeutet ein Ereignis, das von der betroffenen Partei zum Zeitpunkt der Vertragsausführung nicht vorhersehbar war, unvermeidbare ist und ausserhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegt.
9. Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt
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Die Kundschaft verpflichtet sich, den Kaufpreis gemäss der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.
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Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.
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Hält die Kundschaft die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat sie ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins in Höhe des Verzugszinssatzes nach OR 104 Abs.1, also 5% p.a., zu entrichten.
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Aufrechnungs- Minderungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen der Kundschaft nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BRUAG anerkannt sind.
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BRUAG bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Vertragswaren, bis diese vollständig bezahlt ist. Die Kundschaft ermächtigt BRUAG, die Eintragung des Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
10. Änderungen des Auftrages
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Die Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen gemäss Bestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch die Kundschaft kann BRUAG nach freiem Ermessen akzeptieren oder ablehnen. Es steht ihr frei, eine Umtriebsentschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
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Bei Änderungen trägt die Kundschaft sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Mehrkosten selbst.
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Tritt nach der Bestellung und somit Vertragsabschlusses eine Lieferunmöglichkeit ein, wird die Kundschaft von seiner Zahlungspflicht entbunden und bereits getätigte Zahlungen für diese Bestellung zurückerstattet.
11. Übergang von Nutzungen und Gefahr
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BRUAG verpflichtet sich, die Kundschaft unverzüglich zu informieren, sobald die Vertragswaren abholbereit sind.
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Die Kundschaft verpflichtet sich, die Vertragswaren nach Bereitstellung unverzüglich zu übernehmen. Mehrkosten durch die verspätete Übernahme der Vertragswaren gehen zu Lastender Kundschaft.
12. Rückgabe und Widerrufsrecht
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Die BRUAG gewährt der Kundschaft in der Schweiz kein Widerrufsrecht.
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Kundschaft aus der Europäischen Union erhalten die Möglichkeit des Widerrufs gemäss gesetzlicher Bestimmung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware.
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Die Rücksendung der Ware muss an die auf der Webseite angegebenen Rücksendeadressen im jeweiligen Land erfolgen. Die Kosten für die Rücksendung trägt die Kundschaft.
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Die Ware muss sicher, ordnungsgemäss und in Originalverpackung zurückgesendet werden.
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Für nicht zuordenbare Rücksendungen, nicht zugestellte Ware, die dem Absender retourniert werden oder missachtete Abholaufforderungen wird die BRUAG dazu berechtig nach Ablauf einer Frist von 2 Monaten über die Ware zu verfügen oder diese zu entsorgen. Eine Rückerstattung ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
13. Produktesicherheitsgesetz und Rückverfolgbarkeit
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Entsteht im Laufe der Produktelebensdauer der Vertragswaren aufgrund eines Produktefehlers eine aktuelle oder mögliche Gefahr für die Personensicherheit oder ein Gesundheitsrisiko, so ist die Kundschaft verpflichtet, diese BRUAG unverzüglich anzuzeigen und für deren Beseitigung mit der BRUAG zusammenzuarbeiten.
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Die Kundschaft ist gemäss dem geltenden Produktesicherheitsgesetz (PrSG) insbesondere dazu verpflichtet, eine vollständige Rückverfolgbarkeit von gelieferten Waren sicherzustellen.
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Die BRUAG ist berechtigt, die Einhaltung dieser Verpflichtung der Kundschaft auf schriftliche Voranzeige hin mit geeigneten Massnahmen zu überprüfen.
14. Ausschluss weiterer Haftung
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Die Kundschaft hat wegen Mängeln an Lieferungen und Leistungen einzig die in Ziff. 8 ausdrücklich genannten Rechte.
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Darüber hinausgehende Ansprüche der Kundschaft im Zusammenhang mit geltend gemachten Mängeln der Vertragswaren, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
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Die auf der Website publizierten Informationen werden von BRUAG ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch sowie zu Informationszwecken bereitgestellt; sie können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. BRUAG übernimmt keine Gewährleistung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf der Websiten publizierten Informationen, selbst wenn die gebotene Sorgfalt bei deren Sammlung aus für vertrauenswürdig gehaltenen Quellen angewendet wurde.
15. Schutzrechte
Die ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Patenten, Designrechten, Marken, Logos, Fotos und Texten von BRUAG im Zusammenhang mit Vertragsprodukten (nachstehend einzeln und gemeinsam als „Content“ bezeichnet), insbesondere soweit dieser Content in Ausstellungs-, Verkaufsförderungs- und POS-Material von BRUAG sowie auf Internetseiten, in Prospekten, Flyern und ähnlichen Unterlagen enthalten ist, liegen ausschliesslich bei BRUAG.
16. Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
BRUAG behält sich vor, von Zeit zu Zeit Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vorzunehmen. BRUAG wird die Kundschaft auf die geänderten AGB bzw. die geänderten Klauseln hinweisen und ihm die zumutbare Kenntnisnahme ermöglichen.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht/Salvatorische Klausel
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Das Vertragsverhältnis zwischen BRUAG und der Kundschaft untersteht schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 und dessen Änderungen. Vertragssprache ist deutsch. Für die Auslegung auch übersetzter Fassungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist ausschliesslich die deutsche Sprachfassung massgeblich.
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Ausschliesslicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit, den Inhalt und die Durchsetzbarkeit des Vertrages zwischen den Parteien ist Sankt Gallen, Schweiz. BRUAG kann der Kundschaft auch vor den an seinem Geschäftssitz/Wohnsitz zuständigen Gerichten belangen. Für Konsumentenverträge bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorbehalten.
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Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung des Vertrages zwischen BRUAG und der Kundschaft und/oder dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, welche integraler Bestandteil des Vertrages sind, beeinträchtigt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Der Vertrag wird so durchgeführt, als ob die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame, der ursprünglich vereinbarten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommenden Regelung ersetzt worden wäre.